Informationen zur Bezirksvertretung
Die Kompetenz der Bezirksvertretung (BV)
Rüttenscheid gehört zu der Bezirksvertretung II, die außerdem für die Stadtteile Bergerhausen, Rellinghausen und Stadtwald zuständig ist. Die Bezirksvertretungen im Allgemeinen entscheiden in allen Angelegenheiten im Stadtbezirk, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dabei sind die Belange der Gesamtstadt zu beachten. Gesamtstädtische Maßnahmen werden vom Rat der Stadt beschlossen. Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt der Oberbürgermeister mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in eigener Zuständigkeit.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden den Bezirksvertretungen vom Rat der Stadt Essen Haushaltsmittel zugewiesen. In 2010 hat jede der neun Bezirksvertretungen in Essen jeweils ca. 300.000 Euro zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten des Stadtbezirks vor einer Beschlussfassung im Rat der Stadt oder in einem Ausschuss oder vor der Entscheidung durch die Verwaltung rechtzeitig anzuhören (Anhörungsrecht). Dabei kann die Bezirksvertretung ihre Vorstellungen als "bürgernaheste Volksvertretung" in die Entscheidungsfindung einbringen. Als Beispiele seien hier vor allem die Bebauungspläne und die Planung der gesamten städtischen Infrastruktur (öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Straßenbaumaßnahmen usw.) zu nennen.
Daneben steht der Bezirksvertretung ein Anregungs- und Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten des Stadtbezirks zu. Die Bezirksvorsteherin bzw. der Bezirksvorsteher hat das Recht, bei Beratungen des Rates oder der Ausschüsse über Angelegenheiten, die auf Vorschlag oder Anregung der Bezirksvertretung zurückgehen, dazu in der Sitzung vorzutragen.
Detailinformationen zu den Bezirksvertretungen (Sitzungstermine, Mitglieder, Beschlüsse, etc.) finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Essen.
Die Sitzungen der Bezirksvertretung II finden in der Regel bei der Jugendhilfe Essen gGmbH, Schürmannstr. 7, 45136 Essen, Kantine "Prinz Ludwig" statt. Grundsätzlich tagt die BV II monatlich an einem Donnerstag ab 16:30 Uhr. Die Sitzungstermine finden Sie hier.
Nähere Informationen finden Sie hier. Einladungen samt Tagesordnung finden Sie dort unter dem Feld "Recherche", sodann "Gremium" = Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II. Die Sitzungen haben grundsätzlich immer einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil.
Entscheidungsrechte der Bezirksvertretungen im Einzelnen
§ Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken einschließlich der Straßenbeleuchtung
§ Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege
§ Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen Grund- und Hauptschulen sowie Sonderschulen für Lernbehinderte einschließlich Nebenanlagen, Turn- und Sporthallen, Sport- und Tennisplätze, Stadtbäder, Friedhöfe, Stadtteil-Bibliotheken, Kindergärten, Kindertagesstätten und Jugendfreizeitstätten, Spielplätze, Bürgerhäuser und ähnliche Einrichtungen sowie Grün- und Parkanlagen, soweit sie keine wesentliche Bedeutung über den Stadtbezirk hinaus haben.
§ Verkehrsführung, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Straßeneinziehungen sowie Widmungserweiterungen; ausgenommen davon sind Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Hauptverkehrsstraßen
§ Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks
§ Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk
§ Kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk
§ Namensgebung für die genannten öffentlichen Einrichtungen, Straßen, Wege, Plätze und Brücken
§ Sperrzeitangelegenheiten für Gaststätten
§ Außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken, Überlassung von Sportanlagen und Jugendfreizeitstätten an Dritte zur anderweitigen Nutzung
§ Wahl von Schiedspersonen
Möglichkeiten der Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern
Sie können ...
§ als Zuhörer an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung teilnehmen.
§ im Rahmen der Einwohnerfragestunden in den Sitzungen der Bezirksvertretung mündliche und schriftliche Fragen zu Angelegenheiten des Stadtbezirks stellen.
§ Bürgersprechstunden der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers Ihre Anliegen vortragen.
§ Anregungen und Beschwerden in die Bezirksvertretung mündlich, telefonisch oder auch schriftlich reichen. Über den Stand der Eingabe und über den Zeitpunkt der Beratung in der Bezirksvertretung werden die Bürgerinnen und Bürger dann rechtzeitig informiert.
§ sich auch unmittelbar an ein Mitglied Ihrer Bezirksvertretung wenden.
§ sich selbstverständlich auch an die zuständige Bezirksverwaltungsstelle wenden und dort Ihre Wünsche und Anregungen schildern.
Auch für die Ebene des Stadtbezirks gibt es die Möglichkeit, Einwohneranträge zu stellen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchzuführen.
Quelle: Stadt Essen, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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