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20.04.2011, 21:12 Uhr | www.cdu-fraktion-essen.de
CDU-Fraktion: Bürger müssen rechtzeitig und umfassend über „Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen“ informiert werden

Die CDU-Fraktion hat im Bauausschuss beantragt, die Verwaltung solle die Bürger der Stadt Essen ausführlich über das Thema „Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen“ informieren. Die Verwaltung soll u.a. die bestehende Internet-Plattform ausbauen, aber auch einen Leitfaden drucken, der die Bürger über das Verfahren zur Dichtheitsprüfung informiert und auflistet, an wen sie sich bei Fragen und Problemen wenden können.

Evelyn Heep, Sprecherin der CDU-Fraktion für den Bau- und Verkehrsausschuss: „Die Veranstaltung der CDU-Fraktion Essen am 6. April 2011 im Ratssaal mit 270 Besuchern hat gezeigt, dass die Unsicherheit der Essener Bürger groß ist und seriöse und umfassende Informationen zu diesem Thema gebraucht werden. Ein Informationsdefizit könnte von sog. ‚Kanalhaien‘ zum Schaden der Bürger ausgenutzt werden. Die Verwaltungsbereiche Bau, Stadtentwicklung und Umweltschutz müssen gemeinsam den Bürger frühzeitig und umfassend informieren und Hilfestellung leisten. Schließlich kommt auf viele Grundeigentümer, deren Häuser älter als 20 Jahre und deren Kanäle nicht geprüft sind, ein ‚dicker Brocken‘ zu, der finanziell zu stemmen ist.“

Guntmar Kipphardt, CDU-Ratsherr und stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung: „Es handelt sich vom geschätzten Auftragsvolumen her um die größte Investition, die in den kommenden Jahren in Essen getätigt werden wird: Ca. 100.000 Hausanschlüsse müssen überprüft werden, was allein für die Prüfung ein Volumen von ca. 50 Mio. € ergäbe. Hinzu kommen z.T. erhebliche Instandhaltungs- und Sanierungskosten der Grundleitungen bei ca. 80 % der Gebäude. Hier wird durchschnittlich mit 5.500 € Kosten je Grundstück gerechnet, im Einzelfall mit mehr. Zunächst müssen die Grundeigentümer in Wasserschutzgebieten die Dichtheitsprüfung nachweisen (voraussichtlich bis 2013). Im Mai wird der Rat der Stadt die Satzung hierzu verabschieden. Zurzeit diskutieren wir die Verlängerung der Frist für die restlichen Grundeigentümer: Eine pauschale Verlängerung der Frist bis 2023 ist allerdings nicht möglich. Es muss eine Fristensatzung erstellt werden, bei welcher sich die Termine nach der 'Selbstüberwachungs-Verordnung Kanal' richten. D.h. die Bürger müssen die Dichtheit prüfen lassen, nachdem die städtischen Kanäle überprüft und instand gesetzt wurden. Diese Überprüfung erfolgt abschnittsweise bis zum Jahr 2023.“

Die CDU-Fraktion hat auf die Anregungen der Bürger sofort reagiert und auf der Startseite ihrer Homepage unten rechts einen Link (Anklicken) zu einem sehr informativen Film zur Dichtheitsprüfung und auf die Info-Seite der Stadt Essen geschaltet: www.cdu-fraktion-essen.de

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