CDU und FDP: Land lässt Essen im Regen stehen
Die Fraktionen von CDU und FDP sehen es als ungerecht an, dass die erheblichen Sparanstrengungen, die Essen mit dem Sparhaushalt 2010/2011 erbracht hat, nicht vom Land honoriert werden. Mit dem Doppelhaushalt haben die Fraktionen von CDU; Grünen; FDP und EBB einen Paradigmenwechsel und Konsolidierungskurs eingeleitet, der geeignet ist und notwendig war, um die mittelfristig drohende Überschuldung und den damit verbundenen Verlust der Handlungsfähigkeit abzuwenden. Hierzu wurde der Eigenkapitalverbrauch bis 2013 um rund 600 Millionen Euro planmäßig reduziert.
Gleichzeitig mahnen die Fraktionen eine gerechtere Aufteilung der Finanzmittel an die Kommunen an, da Großstädte erheblich höhere Kosten für Infrastruktur und soziale Belange aufzuwenden haben.
Thomas Kufen, Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion: „Noch im Juli hatte der Essener Rat eine gemeinsame Resolution aller großen Fraktionen verabschiedet, in der die Landesregierung aufgefordert wird, die Landesmittel für die Kommunen gerecht zu verteilen und auf die Rahmenbedingungen der Städte und die hohen Soziallasten Rücksicht zu nehmen. Es darf nicht sein, dass Städte wie Essen aufgrund ihrer Einsparbemühungen schlechter gestellt werden.“
Hans-Peter Schöneweiß, Fraktionsvorsitzender der FDP-Ratsfraktion, betont: „Durch die nicht nachvollziehbare Aufteilung der Mittel des sogenannten Stärkungspaktes werden die sparsamen Kommunen bestraft, während die Kommunen mit weniger stark ausgeprägten Sparwillen Millionenbeträge erhalten. Das ist ungerecht! Auch wünschen wir uns eine gerechtere Aufteilung der Finanzmittel. Essen finanziert auch für das Umland z.B. kulturelle Einrichtungen, wie Oper, Philharmonie und stellt als Oberzentrum wesentliche Infrastruktur für die Umlandgemeinden zur Verfügung. Dies findet zurzeit nicht die ausreichende Berücksichtigung bei der Aufteilung der Landesmittel. Gleichzeitig bleibt die Wirtschaftskraft von in Essen arbeitenden, aber im Umland wohnenden Arbeitnehmern unberücksichtigt, da die Zuweisungen der Einkommensteuer an die Wohnorte der Arbeitnehmer gezahlt werden. Geld, was in Essen erwirtschaftet wird, soll auch Essen zugutekommen, so wie dies bis in die 1970er Jahre der Fall war.“